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Elternvertretung

Herzlich willkommen auf der Seite der Elternvertretung der DISA. Hier finden Sie alle Informationen zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter. Bei Fragen rund um die Schule können Sie uns jederzeit kontaktieren. Unsere Kontaktdaten erhalten Sie vom Sekretariat der DISA.

Zuständigkeit der Elternvertretung

Die DISA ist ein gemeinnütziger Verein, dessen Verwaltung von einem Schulvorstand geleitet wird, der von der Generalversammlung der Eltern (GA/ General Assembly) gewählt wird. Alle wichtigen Entscheidungen, die den Verein oder die Schule betreffen, werden den Mitgliedern während der Generalversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Das Tagesgeschäft der Schule wird vom Rektor und den Verwaltungsangestellten, die vom Schulvorstand eingestellt werden, übernommen. Darüber hinaus ist in der Vereinssatzung festgelegt, dass zu Beginn jedes Schuljahres Elternvertreterinnen bzw. Elternvertreter für alle Klassen, den Kindergarten und die Kinderkrippe gewählt werden.

Funktionen des Elternbeirats

Die Elternvertretung hat zwei Hauptfunktionen:

  1. Unterstützung der Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Eltern, Lehrern und Schulleitung in allen Bereichen des Schulalltags, einschließlich der Persönlichkeits- und Lernentwicklung der Schüler, Klassen- und Schulorganisation, Schulkultur und Schulentwicklung, Mittelverwendung und Schulgebäude.
  2. Unterstützung des Dialogs zwischen Schulvorstand und Elternschaft sowie beratende Funktion in Schulvorstandssitzungen. Die Elternvertretung begleitet u.a. Prozesse, die in der Generalversammlung der Eltern angestoßen werden.

Die Elternvertretung sind die Augen und Ohren des Schulvorstandes und die Stimme der Eltern im Schulalltag.

Aufgaben der Elternvertretung
  • Sammeln von positiven und negativen Rückmeldungen aus den jeweiligen Klassenstufen, Kita und Krippe.
  • Unterstützung einzelner Eltern bei der Übermittlung und Klärung ihrer Anliegen an zuständige Lehrerinnen und Lehrer, den Schulvorstand oder die Schulleitung.
  • Kontakt mit dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin in klasseninternen Angelegenheiten sowie mit der Schulleitung oder dem Vorstand bezüglich allgemeiner Belange und Weitergabe der Gesprächsergebnisse an die betroffenen Eltern.
  • Beitrag zur Lösungsfindung bei bestehenden Problemen an der Schule, Begleitung von Lösungsansätzen und positive Beiträge zur laufenden Schulentwicklung.
  • Vertretung der Elternschaft während Schulinspektionen oder Besuchen von Personen von außerhalb.
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