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Stipendium

 
Stipendium an der Deutschen Internationalen Schule Accra

Wir verstehen uns als Begegnungsschule, die Kindern aller Nationalitäten eine gute Schulbildung bieten will. Der internationale Charakter der Schule wird durch den Erwerb der deutschen Sprache noch umfassender und bietet beste Voraussetzungen dafür, einen Abschluss zu erhalten, der weltweit anerkannt wird.

Voraussetzungen:
Antragsberechtigt sind alle Schulkinder aller Nationalitäten, die zwischen 5 und 11 Jahre alt sind sowie die Vorschule oder die Klasse 1-4 besuchen. Für das Stipendium sind keine Vorkenntnisse in der deutschen Sprache verlangt.
Ausgeschlossen sind Familien, deren Eltern die Schulgebühren vom Arbeitgeber erstattet bekommen, oder Familien, die bei der GISA noch Schulgeldschulden haben.

Stipendienart:
Das Stipendium beinhaltet eine Ermäßigung von 40% auf die Schulgebühren.
Ausgenommen hiervon sind die Anmelde- und Registrierungsgebühr, welche einmalig zu zahlen sind.
Das Stipendium wird bis zum Verlass der Schule gewährt.
Generelle Ermäßigungen unterliegen dem Haushaltsvorbehalt. Es besteht kein Anspruch auf eine Ermäßigung.
Bitte beachten Sie, dass es zu Schulgelderhöhungen kommen kann, die wiederum auch für die Stipendiaten der Deutschen Internationalen Schule Accra gilt.
Bewerbungen sind zu richten an:
German International School Accra
P. O. Box 30326, KIA, Accra
E-Mail: administration@dis-accra.org
Schicken Sie bitte vorzugsweise Ihre Bewerbung an oben genannte E-Mail.
Einzureichende Unterlagen:
- Anmeldeformular inkl. Foto des Schülers/ der Schülerin
- Letzten zwei Schulzeugnisse
- pädagogische Gutachten, falls vorhanden
- Ausweis oder Geburtsurkunde des Schülers/ der Schülerin
- Ausweise der Eltern
- Stromrechnung zum Nachweis der Wohnadresse
- Selbstständige: Von der GRA gestempelte letzte Steuererklärung und von einem Buchhalter erstelltes und bescheinigtes „Financial Statement“
- Angestellte: Gehaltsbescheinigung vom Arbeitgeber sowie Arbeitsvertrag
- Kontoauszüge der letzten 6 Monate
- Sonstige Unterlagen, die wichtig erscheinen
Auswahlkriterien:
- Einkommen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
- Schulzeugnisse des Schülers, sofern vorhanden

 

Bitte beachten Sie:
Familien der Bewerber müssen eine vollständige Offenlegung ihrer Finanzen vornehmen. Anträge werden vertraulich behandelt.
Bei falschen oder unvollständigen Angaben werden Bewerber grundsätzlich vom Verfahren ausgeschlossen.

Sprachförderung:
Die Schule bietet SchülerInnen, deren Muttersprach nicht Deutsch ist, einen Intensivkurs in der Fremdsprache/ Zweitsprache Deutsch an.

Für geeignet befundene Kandidaten/ Kandidatinnen werden zeitnah nach Einreichung der Unterlagen zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen.